Trainingsangebot in Trier
Das Training findet in Trier statt.
Metternichstrasse 37 (Halle rechts neben dem Fitnessstudio EXICE)
54292 Trier
Training für Anfänger
Erlernen Sie die Grundlagen von Krav Maga und machen Sie zeitgleich Ihren Körper fit. Sie Trainieren gemeinsam mit erfahrenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und profitieren von deren Können. Der Trainer wird Ihnen individuelle Hilfestellung geben, sodass Sie schnell Erfolge verspüren können.
dienstags und donnerstags (20:15 - 21:45 Uhr)
ab 59 € mtl. (Studierende / Auszubildende 49 €)
Training für Fortgeschrittene
Nachdem Sie die Grundlagen beherrschen, verfeinern Sie Ihre Fertigkeiten und lernen weitere Techniken. Sie lernen beispielsweise Angriffe mit stumpfen Gegenständen, Messern und Pistolen abzuwehren.
dienstags und donnerstags (20:15 - 21:45 Uhr)
ab 59 € mtl. (Studierende / Auszubildende 49 €)
Tagesseminare
In regelmäßigen Abständen finden ganztägige Seminare statt, die sich mit Spezialthemen beschäftigen. Teils dienen sie der Ergänzung des regelmäßigen Trainings und können von Teilnehmerinnen und Teilnehmern hinzugebucht werden.
Es finden auch Seminarangebote für Externe statt, die sich einer Thematik widmen (Selbstverteidigung für Frauen, Selbstverteidigung für spezielle Berufsgruppen, Gewaltfreie Kommunikation).
Termine siehe Onlineplan
Vertragsbedingungen
§ 1
Die folgenden Bedingungen finden auf alle Verträge Anwendung, die die Krav-Maga Self-Defense MPM GbR mit den Teilnehmern am Krav-Maga Training abschließt.
§ 2
Individualabreden sind nicht getroffen worden. Sollten Individualvereinbarungen getroffen worden sein, so bedürfen diese der Schriftform.
§ 3
Der Vertragspartner erklärt, dass er die zum Krav-Maga Training nötigen physischen und psychischen Voraussetzungen besitzt. Sollten Zweifel an diesen bestehen, so hat der Vertragspartner einen Arzt zu konsultieren, um feststellen zu lassen, dass für ihn durch das Training keine besonderen gesundheitlichen Risiken entstehen können.
§ 4
Der Vertragspartner versichert, dass er die im Training erlernten Kampftechniken nur anwendet, sofern für ihn eine Gefahr besteht, in der er strafrechtlich insbesondere durch Notwehr
gerechtfertigt wäre.
§ 5
Der Vertragspartner versichert, dass er nicht wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit nach dem StGB oder den Rechtsordnungen anderer Staaten vorbestraft ist.
§ 6
Die Krav-Maga Self-Defense MPM GbR übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch eine dem Training immanente Gefahr verursacht worden sind, sofern hierbei die im Verkehr erforderliche Sorgfalt von Seiten der Krav-Maga Self-Defense MPM GbR oder ihren Erfüllungsgehilfen beachtet worden ist. Zur im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gehören nach diesen Vertragsbedingungen vor allem die sachgerechte Instruktion durch die Trainingsleiter, sowie die Sorge für die sichere Benutzbarkeit der Trainingsräume.
§ 7
Dem Vertragspartner ist bewusst, dass die Ausübung des Krav-Maga Trainings mit Risiken für
die körperliche Gesundheit verbunden ist, welche trotz Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
§ 8
Der Vertragspartner willigt in mögliche Verletzungen, welche durch das Training auftreten können, ein, sofern diese eine dem Kampftraining immanente typische Gefahr darstellen und
alle Sorgfaltspflichten beachtet worden sind.
§ 9
Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass das Tragen von Schutzausrüstung, wie z. B.
einem Tiefschutz oder einem Zahnschutz, empfohlen wird und dass er diese im Training benutzt sollte, sofern er dies für seine eigene Sicherheit für erforderlich hält.