Trainingsangebot in Trier

Das Training findet in Trier statt.

Metternichstrasse 37 (Halle rechts neben dem Fitnessstudio EXICE)
54292 Trier

Training für Anfänger


Erlernen Sie die Grundlagen von Krav Maga und machen Sie zeitgleich Ihren Körper fit. Sie Trainieren gemeinsam mit erfahrenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und profitieren von deren Können. Der Trainer wird Ihnen individuelle Hilfestellung geben, sodass Sie schnell Erfolge verspüren können.

dienstags und donnerstags (20:15 - 21:45 Uhr)

ab 59 € mtl. (Studierende / Auszubildende 49 €)


Training für Fortgeschrittene

Nachdem Sie die Grundlagen beherrschen, verfeinern Sie Ihre Fertigkeiten und lernen weitere Techniken. Sie lernen beispielsweise Angriffe mit stumpfen Gegenständen, Messern und Pistolen abzuwehren.

dienstags und donnerstags (20:15 - 21:45 Uhr)

ab 59 € mtl. (Studierende / Auszubildende 49 €)


Tagesseminare

In regelmäßigen Abständen finden ganztägige Seminare statt, die sich mit Spezialthemen beschäftigen. Teils dienen sie der Ergänzung des regelmäßigen Trainings und können von Teilnehmerinnen und Teilnehmern hinzugebucht werden.

Es finden auch Seminarangebote für Externe statt, die sich einer Thematik widmen (Selbstverteidigung für Frauen, Selbstverteidigung für spezielle Berufsgruppen, Gewaltfreie Kommunikation).

Termine siehe Onlineplan

Vertragsbedingungen


§ 1

Die folgenden Bedingungen finden auf alle Verträge Anwendung, die die Krav-Maga Self-Defense MPM GbR mit den Teilnehmern am Krav-Maga Training abschließt.

§ 2

Individualabreden sind nicht getroffen worden. Sollten Individualvereinbarungen getroffen worden sein, so bedürfen diese der Schriftform.

§ 3

Der Vertragspartner erklärt, dass er die zum Krav-Maga Training nötigen physischen und psychischen   Voraussetzungen   besitzt.   Sollten   Zweifel   an   diesen   bestehen,   so   hat   der  Vertragspartner einen Arzt zu konsultieren, um feststellen zu lassen, dass für ihn durch das Training keine besonderen gesundheitlichen Risiken entstehen können.

§ 4 

Der Vertragspartner versichert, dass er die im Training erlernten Kampftechniken nur anwendet, sofern für ihn eine Gefahr besteht, in der er strafrechtlich insbesondere durch Notwehr 

gerechtfertigt wäre.

§ 5 

Der Vertragspartner versichert, dass er nicht wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens gegen  das   Leben   oder   die   körperliche   Unversehrtheit   nach   dem   StGB   oder   den  Rechtsordnungen anderer Staaten vorbestraft ist.

§ 6

Die Krav-Maga Self-Defense MPM GbR übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden,   die   durch   eine   dem  Training   immanente   Gefahr   verursacht   worden   sind,  sofern hierbei die im Verkehr erforderliche Sorgfalt von Seiten der Krav-Maga Self-Defense MPM GbR oder ihren  Erfüllungsgehilfen beachtet worden ist. Zur im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gehören nach diesen Vertragsbedingungen vor allem die sachgerechte Instruktion durch die Trainingsleiter, sowie die Sorge für die sichere Benutzbarkeit der Trainingsräume.

§ 7 

Dem Vertragspartner ist bewusst, dass die Ausübung des Krav-Maga Trainings mit Risiken für

die   körperliche   Gesundheit   verbunden   ist,   welche   trotz   Beachtung   aller Sicherheitsvorkehrungen nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

§ 8

Der Vertragspartner willigt in mögliche Verletzungen, welche durch das Training auftreten können, ein, sofern diese eine dem Kampftraining immanente typische Gefahr darstellen und

alle Sorgfaltspflichten beachtet worden sind.

§ 9 

Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass das Tragen von Schutzausrüstung, wie z. B.

einem Tiefschutz oder einem Zahnschutz, empfohlen wird und dass er diese im Training benutzt sollte, sofern er dies für seine eigene Sicherheit für erforderlich hält.